Rechtsprechung
AG Dachau, 18.01.2000 - 2 C 1084/99 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Zahnärztekammer Nordrhein , S. 333 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
Adhäsive plastische Restaurationen
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Fürth/Bayern, 17.02.1999 - 330 C 473/98
Privatliquidation - Kasse verweigert Erstattung der Nr. 203 je Maßnahme - wie …
Auszug aus AG Dachau, 18.01.2000 - 2 C 1084/99
Zwar ist die Landeszahnärztekammer der Auffassung, dass eine analoge Berechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOZ für das sogenannte "Dentin-Bonding" zulässig ist und auch der Sachverständige Dr. Z kam im Verfahren 330 C 473/98 vor dem Amtsgericht Fürth zu dem Ergebnis, dass die volladhäsive mehrschichtige Rekonstruktion eines Zahnes mittels Komposit analog abzurechnen sei. - LG München II, 27.11.2000 - 5 O 2789/97
Auszug aus AG Dachau, 18.01.2000 - 2 C 1084/99
Sowohl die Landeszahnärztekammer als auch der von Klägerseite zitierte Kommentar von Dr. Sch als auch das Gutachten des Sachverständigen Dr. W im Verfahren 5 O 2789/97 vor dem Landgericht München II gehen davon aus, dass allein der besondere zusätzliche Mehraufwand, den das Dentin-Bonding-Verfahren unstreitig mit sich bringt, zur analogen Abrechnung berechtigen würde.
- VG Minden, 10.03.2004 - 4 K 3165/03
Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und zur Besserung oder …
Das Legen von Kompositfüllungen werde nach den Entscheidungen des AG Dachau vom 18.01.2000 - 2 C 1084/99 - und des VG Stuttgart vom 24.11.1999 - 15 K 5133/98 - vom Leistungsinhalt der Nummern 205, 207, 209 und 211 GOZ erfasst. - VG Düsseldorf, 01.10.2002 - 26 K 3595/00
Gewährung einer Beihilfeleistung für die Tochter eines Beamten für eine …
Auch ist die Abrechnung der in Rede stehenden zahnärztlichen Leistung in der Rechtsprechung strittig (vgl. AG Fürth, Urteil vom 17. Februar 1999 - 330 C 473/98 - [MedR 2001 S. 646 f.] sowie AG Wittlich, Urteil vom 26. August 1999 - 4 C 508/97 - einerseits und AG Dachau, Urteil vom 18. Januar 2000 - 2 C 1084/99 - [NVersZ 2000 S. 474 f.] andererseits).