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   AG Dachau, 18.01.2000 - 2 C 1084/99   

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https://dejure.org/2000,19978
AG Dachau, 18.01.2000 - 2 C 1084/99 (https://dejure.org/2000,19978)
AG Dachau, Entscheidung vom 18.01.2000 - 2 C 1084/99 (https://dejure.org/2000,19978)
AG Dachau, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 2 C 1084/99 (https://dejure.org/2000,19978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 333 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Adhäsive plastische Restaurationen

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Fürth/Bayern, 17.02.1999 - 330 C 473/98

    Privatliquidation - Kasse verweigert Erstattung der Nr. 203 je Maßnahme - wie

    Auszug aus AG Dachau, 18.01.2000 - 2 C 1084/99
    Zwar ist die Landeszahnärztekammer der Auffassung, dass eine analoge Berechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOZ für das sogenannte "Dentin-Bonding" zulässig ist und auch der Sachverständige Dr. Z kam im Verfahren 330 C 473/98 vor dem Amtsgericht Fürth zu dem Ergebnis, dass die volladhäsive mehrschichtige Rekonstruktion eines Zahnes mittels Komposit analog abzurechnen sei.
  • LG München II, 27.11.2000 - 5 O 2789/97
    Auszug aus AG Dachau, 18.01.2000 - 2 C 1084/99
    Sowohl die Landeszahnärztekammer als auch der von Klägerseite zitierte Kommentar von Dr. Sch als auch das Gutachten des Sachverständigen Dr. W im Verfahren 5 O 2789/97 vor dem Landgericht München II gehen davon aus, dass allein der besondere zusätzliche Mehraufwand, den das Dentin-Bonding-Verfahren unstreitig mit sich bringt, zur analogen Abrechnung berechtigen würde.
  • VG Minden, 10.03.2004 - 4 K 3165/03

    Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und zur Besserung oder

    Das Legen von Kompositfüllungen werde nach den Entscheidungen des AG Dachau vom 18.01.2000 - 2 C 1084/99 - und des VG Stuttgart vom 24.11.1999 - 15 K 5133/98 - vom Leistungsinhalt der Nummern 205, 207, 209 und 211 GOZ erfasst.
  • VG Düsseldorf, 01.10.2002 - 26 K 3595/00

    Gewährung einer Beihilfeleistung für die Tochter eines Beamten für eine

    Auch ist die Abrechnung der in Rede stehenden zahnärztlichen Leistung in der Rechtsprechung strittig (vgl. AG Fürth, Urteil vom 17. Februar 1999 - 330 C 473/98 - [MedR 2001 S. 646 f.] sowie AG Wittlich, Urteil vom 26. August 1999 - 4 C 508/97 - einerseits und AG Dachau, Urteil vom 18. Januar 2000 - 2 C 1084/99 - [NVersZ 2000 S. 474 f.] andererseits).
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